Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Vertragsgegenstand
(1) Der Veranstalter veranstaltet folgende Veranstaltung: STAY FRESH.congress, am 04.07.2024 im darmstadtium (Schlossgraben 1, 64283 Darmstadt) in Darmstadt.
(2) Der Aussteller verpflichtet sich zum genannten Termin an der Veranstaltung mitzuwirken, indem der unternehmenseigene Messestand betreut wird.
§2 Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag des gebuchten Paketpreises ist wie folgt zu zahlen:
- Rechnungsbetrag (50% des Paketpreises) nach Buchung
- Rechnungsbetrag (50% des Paketpreises) 6 Wochen vor Veranstaltung
- Rechnungsbetrag (Mobiliar & Werbemaßnahmen) nach Veranstaltung
Der Veranstalter kann bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen den Vertrag lösen und die Gebühren geltend machen. Bis zur endgültigen Bezahlung werden die banküblichen Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Etwaige Bankgebühren gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
§3 Ablehnung des Ausstellers durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Aussteller innerhalb von 48 Stunden nach Anmeldung abzulehnen. In diesem Fall wird der Aussteller vom Veranstalter kontaktiert und die Zahlungspflicht für Gebühren und etwaige Leistungen oder Mobiliar entfällt.
§4 Marketingmaterialien
(1) Der Aussteller erklärt sich dazu bereit, dem Veranstalter zum vorab vereinbarten Termin sein Firmenlogo im digitalen Format sowie alle anderen Daten zum Ausstellerverzeichnis sowie zu den ausgewählten Werbemaßnahmen zukommen zu lassen.
(2) Der Aussteller erklärt sich ebenfalls bereit, alle weiteren aus der Aussteller-Pricingliste hervorgehenden Materialien wie bspw. Texte, Werbemittel etc. bis zum vereinbarten Termin zur vereinbarten Adresse anzuliefern.
§5 Rücktritt
Die Buchung zur Ausstellung ist bindend. Ein Rücktritt ist nur mit Zustimmung des Veranstalters und nach Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% der Standmiete, mindestens jedoch 500,00 € zzgl. MwSt. möglich. Ein Rücktrittsantrag hat in jedem Fall schriftlich an: info@hkk-event.de zu erfolgen. Es kann jedoch gerne jederzeit und ohne zusätzliche Kosten ein Ersatz nachgemeldet werden.
§6 Programmänderungen und -ausfall
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in wichtigen Fällen auch kurzfristige, inhaltlich notwendige, methodische und organisatorische Programmänderungen unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Dies trifft insbesondere zu bei Ausfall eines Referenten durch Krankheit, höhere Gewalt oder anderweitige nicht im Vorfeld bekannte und kalkulierbare Notfälle oder Ausfall des Veranstaltungsortes. Für einzelne ausgefallene Vorträge kann keine, auch nur anteilige Erstattung von Teilnahmegebühren erfolgen sofern der Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Aussteller sich nicht wesentlich ändert. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, die Kosten sind aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens des Veranstalters entstanden.
§7 Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter kann die Veranstaltung jederzeit aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen unvorhersehbaren Gründen (u. a. höhere Gewalt, geringe Teilnehmerzahl oder bei Ausfall von Referenten) absagen und den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen der Parteien; der Aussteller erhält eine bereits geleistete Mitwirkungsgebühr unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, insbesondere Ersatzleistungen für bereits gebuchte Flug-, Bahn- oder andere Beförderungstickets sowie erfolgte Hotelbuchungen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ausgeschlossen.
§8 Fotografie / Bildrechte
Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass die an der Veranstaltung durch den Auftraggeber oder durch einen vom Auftraggeber beauftrage/n Fotografen/in erstellte Bilder dem Veranstalter zur Nutzung freistehen.
§9 Vertragsänderungen
Nebenabreden, Vertragsergänzungen sowie Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst.
§10 Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden am Ausstellungsgut und an der Standausstattung sowie Folgeschäden. Der Veranstalter haftet nur für Sach- und Personenschäden, für die er gesetzlich haftbar gemacht werden kann.
§11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine dieser in Interessenlage und Bedeutung möglichst nahekommende, wirksame Vereinbarung zu ersetzen
§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der in §1 genannte Veranstaltungsort. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Undurchführbarkeit oder einem anderen wichtigen Grund den Veranstaltungsort im regionalen Umkreis zu verlegen. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Darmstadt.